Schulen
Eltern und andere Dritte dürfen das Schulgelände nur nach der 3G-Regel betreten.
Maskenpflicht in der Grundschulstufe und allen weiterführenden Schulen: Bis auf Weiteres gilt die Maskenpflicht im Schulgebäude auch wieder im Unterricht am Platz, für sonstige Schulveranstaltungen sowie für die Mittagsbetreuung. Es gilt die Pflicht zum Tragen einer Maske auch beim Indoor-Sport. Grundschüler können wie bisher Stoffmasken verwenden (eine medizinische Maske wird empfohlen). Für Lehrkräfte sowie für Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 5 gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske („OP-Maske“).
Es findet inzidenzunabhängig Präsenzunterricht statt.
Testpflicht: In der Grundschule sowie an Förderschulen mit den Schwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie Sehen wird zwei Mal pro Woche ein PCR-Pool-Test („Lollitest“) sowie am Montag ein zusätzlicher Schnelltest durchgeführt. An weiterführenden Schulen erfolgt drei Mal pro Woche ein Selbsttest. Bei einem Infektionsfall in einer Klasse werden die Teilnehmer dieser Klasse eine Woche lang an jedem Schultag getestet. Vollständig geimpfte Schüler*innen ab 12 Jahren sind von der Testpflicht befreit. Ungeimpfte Lehrkräfte unterliegen seit der täglichen Testpflicht unter Aufsicht.
Quarantäne: Gibt es einen positiven Corona-Fall in einer Klasse, gilt die Quarantäne in der Regel nur für die Schülerinnen und Schüler, die unmittelbaren Kontakt zu der erkrankten Person hatten – nicht mehr für die ganze Klasse. Das Gesundheitsamt entscheidet im Einzelfall.
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